Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2017/2018
Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2017/2018 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 8. Jänner 2018 bis spätestens 13. April 2018 zu erfolgen.
Wer wird gefördert?
- Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
- Alleinstehende: 889,84 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
- je Kind: 166,37 Euro (=Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um Euro 137,30 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07)
Was wird gefördert?
- Heizkosten für die Heizperiode 2017/2018, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2017/2018
- in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
- Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.
Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
Formular:
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmitteln Formular
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich